Aktuelles

Die Geschäftsstelle…

… der BAG-MAV in Bonn ist in der Zeit von Freitag, den 03. Mai 2024 bis einschließlich Mittwoch, den 05. Juni 2024 nicht besetzt und erreichbar. Anfragen und E-Mails können in dieser Zeit nicht beantwortet werden. Ab dem 06. Juni 2024 sind wir in gewohnter Weise wieder für Sie da. In ganz dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende der BAG-MAV, Frau Renate Müller.

– April 2024 –

 

                                                                  

Die Mitgliederversammlung der BAG-MAV vor dem Bildungsgut St. Benno in Schmochtitz (Bautzen)

 

– November 2023 –

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In der ordentlichen Mitgliederversammlung der BAG-MAV in Schmochtitz…

… vom 20.11.2023 bis 23.11.2023 stand neben der gegenseitigen Information der DiAG-MAVen sowie der Meinungsbildung zu aktuellen Entwicklungen auch die Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes an. Dies wurde notwendig, da durch das Ausscheiden von Werner Reutter ein Platz im BAG-MAV-Vorstand frei geworden war. Die Mitgliederversammlung der BAG-MAV hat am 20.11.2023 Astrid Harzendorf (DiAG-MAV Regensburg B) in den Vorstand nachgwählt.

Der Vorstand der BAG-MAV freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit und wünscht Astrid Harzendorf alles Gute, viel Erfolg und Gottes Segen für Ihre Mitarbeit.

– November 2023 –

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Umfrage des Sachausschuss MAVO zum Umgang und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen

Der SAS MAVO hat sich mit der Situation und mit der Verbesserung der Situation der Schwerbehindertenvertretungen in den Einrichtungen auseinanderzusetzen. Damit Beratungen auf einem soliden Fundament aufgebaut werden können, brauchen wir Ihre/Eure Mithilfe, um an entsprechende valide Daten zu kommen. Dafür hat der SAS MAVO einen Fragebogen entwickelt, der von den Mitarbeitervertretungen und den Schwerbehindertenvertretungen beantwortet werden soll.

Dieser Fragebogen (als Link oder QRCode) kann bei der entsprechenden DiAG-MAV angefordert werden mit der Bitte, diese Umfrage bis zum 06. Oktober 2023 zu bearbeiten.

Der SAS MAVO und die BAG-MAV bedanken sich für die Teilnahme.

– Juli 2023 –

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BAG-MAV Homepage

Die Online-Bistumskarte der BAG-MAV Homepage wurde aktualisiert und mit den neuen Web-Adressen der DiAG-MAV Magdeburg, der DiAG-MAV Erfurt und der Haupt-MAV/DiAG Limburg verlinkt.

– Juni 2023 –

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Grundordnung …

… wie soeben bekannt wurde, hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) heute mit der notwendigen Mehrheit den vorgelegten Entwurf zur neuen Grundordnung verabschiedet. Sie muss nun in den jeweiligen Bistümern in Kraft gesetzt werden.

Hier können Sie die Grundordnung des kirchlichen Dienstes vom 22. November 2022 als PDF-Datei herunterladen.
Hier können Sie den Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst vom 22. November 2022 als PDF-Datei herunterladen.

Der Vorstand der BAG-MAV begrüßt die Entscheidung ausdrücklich, da er eine wesentliche Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen der Arbeit in katholischen Einrichtungen darstellt und wesentliche Forderungen der Mitarbeitenden aufgreift und unterstützt.

 

-November 2022-

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Vorstandswahlen …

… im Rahmen der ordentlichen MitgliederVersammlung der BAG-MAV in Mainz wurde am 14.11.2022 ein neuer Vorstand für die Amtszeit 01.01.2023 bis 31.12.2026 gewählt.
Es stellten sich Kandidaten aus den Regionen Bayern, NW und SüdWest/Mitte zur Verfügung.

Gewählt wurden in den Vorstand (alphabetische Reihenfolge):

  • Thorsten Böning (DiAG-MAV Essen)
  • Patric Feick (DiAG-MAV Limburg)
  • Renate Müller (DiAG-MAV Köln)
  • Wilfried Olesch (DiAG-MAV Augsburg B)
  • Werner Reutter (DiAG-MAV Eichstätt A)

Renate Müller wurde als Vorsitzende bestätigt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Thorsten Böning gewählt.

-November 2022-

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Arbeitsrechtliche Fragestellungen in Bezug auf die Corona-Warn-App

Mit Einführung der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts für Smartphones mit Android und iOS Betriebssystemen stellen sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen, die mit der Installation und Nutzung der App verbunden sind. Der Beitrag dazu kann hier abgerufen werden.

-Juni 2020-

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Muster für eine Dienstvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

Die Corona-Pandemie hat unmittelbare Auswirkungen auf den Beschäftigungsbedarf in vielen Einrichtungen. Um den Fortbestand der Einrichtungen zu sichern und um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, kann die Einführung von Kurzarbeit erforderlich werden.

Da die Einführung von Kurzarbeit kollektivrechtlich wirksam nur durch eine schriftliche Dienstvereinbarung zwischen der Mitarbeitervertretung und dem Dienstgeber möglich ist, haben wir hier ein Muster für eine solche Dienstvereinbarung zum Download hinterlegt.

Es ist darauf zu achten, dass diese Mustervorlage jeweils auf die einrichtungsspezifischen Bedürfnisse angepasst werden muss und daher vor der Unterzeichnung nochmals juristisch überprüft werden sollte.

Hinweis (Stand 28.04.2020): Die Musterdienstvereinbarung wurde zwischenzeitlich u. a. zur Thematik der Zusatzversorgung und der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes mit Anmerkungen zur Infragestellung der Gemeinnützigkeit aktualisiert. Die Aktualisierungen sind in der Download-Datei farblich hervorgehoben.

-April 2020-

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Neue Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im kirchlichen Dienst

Die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sind seit dem 1. Januar 2020 in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten.

Soweit sie das Arbeitsverhältnis tangieren entfalten diese Ordnungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst und der Caritas nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie von den zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen im Sinne des Artikels 7 Abs. 1 Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse beschlossen worden sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

-März 2020-

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Besteht die Möglichkeit der Gründung einer erweiterten Gesamt-MAV im Verhältnis zwischen den MAVen in den Kirchengemeinden und der MAV einer Diözese?

Gemäß § 24 Abs. 2 Rahmen-MAVO bilden die Mitarbeitervertretungen mehrerer Einrichtungen mehrerer Rechtsträger, wenn die einheitliche und beherrschende Leitung der beteiligten selbständigen kirchlichen Einrichtungen bei einem Rechtsträger liegt, auf Antrag von zwei Dritteln der Mitarbeitervertretungen oder wenn die befürwortenden Mitarbeitervertretungen mehr als die Hälfte der in die Wählerlisten eingetragenen Wahlberechtigten repräsentieren, eine erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung.

Hier finden Sie eine Stellungnahme, die der Frage nachgeht, ob die Gründung einer erweiterten Gesamt-MAV zwischen der Mitarbeitervertretung einer (Erz-) Diözese und den Mitarbeitervertretungen in den Kirchengemeinden der entsprechenden Diözesen möglich ist.

-November 2019-

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Neues Vorstandsmitglied gewählt!

Die BAG-MAV hat auf ihrer ordentlichen MitgliederVersammlung vom 18.11.2019 bis 20.11.2019 im GSI (Gustav-Stresemann-Institut) in Bonn ein neues Vorstandsmitglied gewählt. Die Amtszeit von Ute Friedrichs (DiAG MAV Magdeburg) beginnt am 18.11.2019 und endet am 31.12.2022.

Ausgeschieden aus dem Vorstand ist Sebastian Böning (DiAG MAV Erfurt). Der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Geschäftsstelle der BAG-MAV danken Sebastian Böning für sein Engagement während seiner Zeit als Vorstandsmitglied und wünschen ihm alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen.“

-November 2019-

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Position der BAG-MAV zur Weiterentwicklung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO)

Hier finden Sie das Positionspapier der BAG-MAV als PDF-Datei.

                                                                                                -Juli 2019-

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Welche Vorteile bietet die Bildung einer Gesamt-MAV?

In vielen Mitarbeitervertretungen wird seit der Novellierung der Rahmen-MAVO im Jahr 2017 und dem Inkrafttreten der novellierten Mitarbeitervertretungsordnungen in den einzelnen (Erz-) Bistümern intensiv die Frage diskutiert, ob die Gremien eine Gesamtmitarbeitervertretung oder eine erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung bilden sollen oder nicht. Die Diskussionen diesbezüglich werden zum Teil sehr sachlich und konstruktiv, bisweilen aber auch auf Basis fehlerhafter Annahmen und Einschätzungen geführt. Hier finden Sie ein Arbeitspapier, das die wesentlichen Gesichtspunkte zu dieser Frage nochmals zusammenfasst.

-Mai 2019-

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Die fakultative Bildung des Wirtschaftsausschusses

In der juristischen Fachliteratur wird vereinzelt die Auffassung vertreten, dass die Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 27 b Abs. 1 S. 1 Rahmen-MAVO ein Einvernehmen zwischen der (erweiterten) Gesamt-MAV und dem Dienstgeber voraussetze. Diese Auslegung der Vorschrift widerspricht jedoch der Intention des Ordnungsgebers, durch Einführung des neuen § 27 b Rahmen-MAVO die Regelungen zur Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu erweitern. Hier finden Sie eine Stellungnahme, die die oben genannte Literaturmeinung widerlegt und als Argumentationshilfe auf Mitarbeiterseite dienen kann, falls die Voraussetzungen zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses gegenüber der Dienstgeberseite streitig sein sollten.

-Mai 2018-

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Neuer Vorstand gewählt!

Die BAG-MAV hat sich auf ihrer ordentlichen MitgliederVersammlung vom 19.11.2018 bis 21.11.2018 im Katholisch Sozialen Institut (KSI) in Siegburg mit den künftigen Arbeits-schwerpunkten auseinandergesetzt und Überlegungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung der BAG-MAV angestellt. Alle SachAusSchüsse wurden neu besetzt und für die nächsten vier Jahre wurde ein neuer Vorstand gewählt, dessen Amtszeit am 01.01.2019 beginnt und am 31.12.2022 endet.

Ihm gehören folgende Personen an:

Renate Müller Vorsitzende
(DiAG MAV Köln)

Heidrun Back stellvertretende Vorsitzende
(DiAG MAV Freiburg A)

Wilfried Olesch
(DiAG MAV Augsburg B)

Sebastian Böning
(DiAG MAV Erfurt)

Werner Reutter
(DiAG MAV Eichstätt A)

-November 2018-

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Neue Rahmen-MAVO von den Bischöfen verabschiedet

Nach genau 6 Jahren hat die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) eine Aktualisierung erfahren. In einem mehrjährigen Prozess wurde über eine Erweiterung der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. Während die Mitarbeiterseite einen Einstieg in die Unternehmensmitbestimmung angestrebt hat, beschlossen die Bischöfe zunächst eine Beteiligung der Mitarbeiterseite in sogenannten Wirtschaftsausschüssen. Mit dieser Entscheidung wurde auch eine zweite Mitwirkungsstufe auf der Unternehmensebene nötig und die Entscheidung zum Einrichtungsbegriff konnte mit dieser Erweiterung nicht mehr allein bei den Dienstgebern verortet bleiben.
Mit dieser Vorgabe hat eine Arbeitsgruppe, die weitgehend mit Dienstgebervertretern besetzt war, im September 2015 ihre Arbeit aufgenommen. In der Zwischenzeit hat man sich darauf verständigt auch die Änderungen durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in der neuen MAVO zu berücksichtigen. Am 19. Juni 2017 stimmte die Vollversammlung der Bischöfe dem vorgelegten Entwurf der Arbeitsgruppe zu. Den aktuellen Text der Rahmen – MAVO finden Sie hier.

-Juni 2017-

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Hamburger Erklärung

Die DiAG-MAV Mitgliederversammlung des Bistums Hamburg hat eine „Hamburger Erklärung zur Lohngerechtigkeit beschlossen. Den gesamten Text finden Sie hier.

-September 2016-

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Mitgliederversammlung der BAG-MAV beschließt Frankfurter Erklärung zu sachgrundlosen Befristungen bei kirchlichen Rechtsträgern

Text der „Frankfurter Erklärung“

Im Jahr der Barmherzigkeit richtet die BAG-MAV ihren Blick auf (sachgrundlose) Befristungen bei kirchlichen Rechtsträgern. Der Bezirksvorstand Hannover des Marburger Bundes hat das Thema aufgegriffen und als Antrag in die Hauptversammlung des niedersächsischen Landesverbandes eingebracht. Der Landesverband Niedersachsen ist nun aufgefordert, die Abschaffung sachgrundloser Befristungen auf der Bundesebene einzubringen. Der Text der Frankfurter Erklärung wird als Begründung herangezogen.

-Januar 2016-

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